Krank in Las Palmas

medizinische Versorgung im Krankheitsfall auf Gran Canaria

Patienten mit europäischem Sozialversicherungsausweis können ohne Bezahlung ärztliche Leistungen im Rahmen der spanischen Sozialversicherung in Anspruch nehmen. Wenn sie jedoch private Ärzte oder Kliniken konsultieren und keine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung besitzen, so müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Früher hatten Urlauber oder Residenten auf Gran Canaria Angst hier krank zu werden da sie dachten die ärztliche Versorgung sei schlecht oder die Sprachprobleme unüberwindbar. Diese Situation hat sich grundlegend geändert. Der medizinische Standard ist in ganz Europa anerkannt. Das Hospital Dr. Negrin wurde in Las Palmas im letzten Jahr eröffnet und gehört zu den modernsten Krankenhäusern Europas. Dr. Alfonso Medinar, einer der besten Herzspezialisten der Welt praktikziert in Las Palmas. Weiteres können sich die bestausgestatteten Kliniken im Norden und Süden von Gran Canaria sich am internationalen Standard messen. Man soll sich für jede medizinische Behandlung eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen geben lassen. Egal ob im Notfall oder bei Vorsorgeuntersuchungen, Sie haben Anspruch auf Ersatzleistungen Ihrer Krankenkasse. Abhängig von der Krankenkasse werden im Heimatland bis zu 70 % oder bei Reisekrankenversicherung 100 % ersetzt. In den meisten Fällen wird für die medizinische Versorgung der Auslandskrankenschein akzeptiert. Bei Urlaubsantritt sollte der internationale Krankenschein beider Krankenkassen besorgt werden. Auch der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden.

Weiteres ist auch das kanarische Heilklima in Fachkreisen unbestritten. Es gibt hier das beste Klima der Welt. Die Luftfeuchtigkeit ist auch angenehm. Dieses kanarische Heilklima wirkt sich beruhigend auf Atemwegerkrankungen aus aber auch Gelenksproblemen, Arthritis sowie Herz-Kreislaufbeschwerden werden gelindert.

Besonders im Süden sind wegen der vielen deutschen Urlauber auch viele Deutsch sprechende Ärzte oder deutschsprachiges Personal zu finden. Leider müssen die Behandlungen beim Arzt meistens in bar bezahlt werden. Eine Operation kann schon mal teuer werden leider! Der internationale Krankenschein wird auch in den Krankenhäusern Hospital Dr. Negrin, Hospital Insular und in der Kinderklinik Materno Infantil akzeptiert. Diese Kliniken befinden sich alle in Las Palmas de Gran Canaria. Im Krankheitsfall kann man sich auch über die Rezeption einen Arzt rufen lassen, der gegen Barzahlung eine Behandlung durchführt.

Die meisten deutschen Ärzte in Spanien sind fast ausschließlich in privater Praxis tätig und rechnen mit den Patienten direkt ab. An dem staatlichen System in Spanien sind so gut wie keine deutschen Ärzte beteiligt, da das Gehaltsniveau weit unter dem deutschen liegt, egal ob der Arzt in einer Klinik oder in einem der ambulanten Praxiszentren (consultarios) des Nationalen Gesundheitsdienstes (INSALUD) als angestellter Arzt tätig ist. Privatärzte in den touristischen Hochburgen können ihre Preise theoretisch selbst bestimmen.

Da alle Zahnärzte privat sind, müssen Zahnarztbehandlungen normalerweise bezahlt werden. Für Schönheitsoperationen in Spanien übernimmt natürlich keine Krankenversicherung die Kosten. Mehr als 350.000 Patienten legen sich jährlich beim Schönheitschirurgen in Spanien unter das Messer. Bei der Plastischen Chirurgie - Schönheitschirurgie ist Spanien Spitzenreiter in Europa! Da die Ausbildung der Ärzte an den spanischen Universitäten und Kliniken sehr gut ist, gibt es im Grunde keinen Grund für ältere Residenten einen nicht spanischen Arzt aufzusuchen oder gar zur Behandlung in die Heimat zu fliegen. Die öffentlichen Krankenhäuser genießen einen sehr guten Ruf. Die Spanier gehen, wenn sie ernsthaft krank sind, in ein öffentliches Krankenhaus. Auch die zahnärztliche Behandlung in Spanien ist generell sehr gut. Die meisten Kliniken und Ärzte in Spanien befinden sich technisch auf dem neuesten Stand. Alle öffentlichen Krankenhäuser in Spanien verfügen über eine 24-Stunden-Notaufnahme. Im öffentlichen Sektor werden den Patienten in Spanien keine Kosten für ärztliche oder Krankenhausdienste in Rechnung gestellt. Auch sind Rentner und Arbeitslose von der Zuzahlung verschriebener Arzneimittel befreit. Bürger aus EU-Ländern erhalten gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte kostenlose medizinische Behandlung in Spanien.

Nötige Behandlungen im EU-Ausland werden von den dortigen Krankenkassen bezahlt. Diese holen sich das Geld dann von den Kassen im Heimatland des Patienten zurück. Die EU-Gesundheitsminister arbeiten weiteres daran ein einheitliches EU-Gesundheitssystem zu erreichen. Vielerorts müssen die ausländischen Patienten die Arztrechnungen selbst vorbezahlen und bei der Rückkehr darauf hoffen, dass die Krankenkasse bei der Rückkehr die Kosten zurückerstattet. EU-weite, unterschiedliche Auffassungen der Kassen über Notwendigkeiten diverser Behandlungen und Medikamente sorgen für derartige Komplikationen. Welche Behandlungsmethoden und welche Medikamente notwendig sind und welche Kosten fix von der heimischen Kasse übernommen werden, soll künftig EU einheitlich festgelegt werden.

Weiteres hat jeder pflichtversicherte deutsche Rentner, der in Spanien oder in der EU lebt, das Recht auf Ausstellung einer Krankenversichertenkarte seiner deutschen Krankenkasse und kann diese dann bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland - nach den deutschen Bestimmungen - benutzen.

Apotheken in Spanien sind an einem leuchtenden grünen Kreuz erkennbar. Apotheken werden in Spanien „Farmacias“ genannt. Hier bekommen Sie alle verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Arzneimittel. Apotheken sind nicht alle rund um die Uhr geöffnet. Die Notapotheken (farmacias de guardia) wechseln im Rhythmus von rund 8 Tagen den Nachtdienst.

Ratsam ist es für Angestellte in jedem Fall, sofort zum Arzt zu gehen, wenn sie im Urlaub krank werden. Denn Urlaubstage, die Arbeitnehmer wegen einer Krankheit nicht zur Erholung nutzen können, zählen nicht als Urlaub. Allerdings müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass sie im Urlaub krank geworden sind. Dafür benötigen sie das ärztliche Attest vom ersten Tag an.